Zentrum für Psychotherapie und Psychosomatik Berlin

Welche Kosten entstehen?

Unsere Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP 2,3-3,5facher Satz, in der Regel 3,0-3,5facher Satz), die die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlungen darstellt.

Abrechnung der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung

Private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte:
Sie erhalten von uns eine Rechnung nach der Maßgabe der GOÄ/GOP, die Sie ggf. von Ihrer privaten Krankenkasse (PKV) bzw. Beihilfe (für Beamte) erstatten lassen können. Da Versicherungen ganz unterschiedliche Verträge abschließen und Leistungen individuell ein- oder ausgeschlossen werden können, informieren Sie sich bitte vor Aufnahme einer Behandlung, ob psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Fall mitversichert sind und welche Bedingungen Sie vorab erfüllen müssen (z.B. verlangen manche PKVen, dass sie von ihren Versicherten vor der Aufnahme einer Therapie informiert werden). Es ist günstig, wenn Sie diese Information bereits beim Erstgespräch zur Verfügung haben, so dass wir Sie diesbezüglich beraten können. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Bedingungen Ihre Krankenkasse für die Übernahme der Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung stellt. 

Heilfürsorge der Bundeswehr
Die Kosten einer Behandlung im ZPPB werden durch die Heilfürsorge der Bundeswehr übernommen. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte eine Kostenübernahmeerklärung (SanBW0218) mit dem Vermerk „5 Probatorische Sitzungen einschließlich flankierender Ziffern gemäß GOÄ/GOP mit. 

Heilfürsorge der Bundespolizei
Die Heilfürsorge der Bundespolizei übernimmt die Kosten der Behandlung in unserer Praxis. Bundespolizisten haben die Möglichkeit, eine Psychotherapie in unserer Praxis aufzunehmen. Die Beantragung und Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorgestelle Bundespolizei.

Kooperation Bahn BKK
Auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit der Bahn BKK können die durchgeführten Therapiesitzungen direkt mit der Bahn BKK abgerechnet werden. Wenn Sie bei der Bahn BKK versichert sind, können Sie einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und unmittelbar mit den ersten Therapiesitzungen (Probatorik) beginnen. Für die Abrechnung der ersten vier Sitzungen benötigen wir eine Überweisung ihres Arztes. Darüber hinaus benötigen Sie einen von Ihrem Arzt ausgefüllten Konsiliarbericht und eine sog. Dringlichkeitsbescheinigung. Wir werden Ihnen die entsprechenden Vordrucke zu Beginn der Therapie aushändigen und ggf. Fragen zum Vorgehen besprechen.   

Versicherte anderer gesetzlicher Krankenkassen 
Eine Abrechnung mit anderen gesetzlichen Krankenversicherungen kann ausschließlich auf dem Weg der sog. Kostenerstattung erfolgen. Die Grundlage hierfür ist § 13 (3) des Sozialgesetzbuches 5 (SGB V). Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie bei vorliegender Dringlichkeit zur Behandlungsaufnahme in zumutbarer Zeit keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Falls Sie diesbezüglich weiterführende Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Abrechnung der Kosten für Coaching, Beratung, Paartherapie

Coaching und Beratung
Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich.
Die Kosten für Coaching oder Beratung werden individuell vereinbart.

Paarberatung und Paartherapie
Paarberatung und Paartherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
Die Kosten werden individuell vereinbart. Die Anzahl der Sitzungen stimmen wir auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab.     

  

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